Die Regierung darf Haushaltsmittel für den Kampf gegen Corona nicht einfach für den Klimaschutz umwidmen. Bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht es um 60 Milliarden Euro. Dieses entschied, dass die Änderung des Nachtragshaushaltes 2021 verfassungswidrig sei.
Dieses Urteil habe ich heute gegenüber der Presse wie folgt kommentiert:
„Ich habe großen Respekt vor dieser mutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Soviel Mut hätte ich mir auch bei Entscheidungen zu den Corona-Einschränkungen gewünscht. Aber diese Entscheidung zeigt auch, dass wir derzeit von der schlechtesten Bundesregierung regiert werden, die wir jemals hatten – denn dass ein Haushalt in einer solchen Größenordnung gerichtlich gekippt wird, das hatten wir wirklich noch nie. Die Schuldenbremse im Grundgesetz ist wichtig und muss erhalten bleiben, damit linke Politiker ihre scheinbaren Wohltaten nicht auf Kosten unserer Kinder und Enkel finanzieren können.

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