Das deutsche Kindergeld ist als familienpolitische Leistung gedacht – zur Unterstützung von Eltern, die Kinder großziehen und ihren Alltag in Deutschland bestreiten. In der Realität hat sich dieses Instrument jedoch zunehmend zu einem internationalen Transfermechanismus entwickelt. Denn ein erheblicher Teil der Zahlungen geht inzwischen an Kinder, die dauerhaft im Ausland leben.
Allein in EU-Staaten und Drittstaaten außerhalb Deutschlands leben hunderttausende Kinder, für die monatlich deutsches Kindergeld gezahlt wird. Eine klare Obergrenze oder wirksame Begrenzungsmechanismen existieren nicht.
Besonders alarmierend ist die mangelhafte Datengrundlage. Auf zentrale Fragen – etwa zur tatsächlichen Lebenssituation der Kinder oder zur Kontrolle von Mehrfachbezügen – kann die Bundesregierung keine präzisen Antworten liefern. Man verlässt sich auf Meldungen aus dem Ausland und auf formale Anspruchsvoraussetzungen. Das ist ein riskantes Blindflugmodell für einen Sozialstaat, der ohnehin unter enormem finanziellen Druck steht.
Hinzu kommt ein offensichtlicher Gerechtigkeitsbruch: Das Kindergeld wird unabhängig vom Lebensstandard im jeweiligen Aufenthaltsland gezahlt. Während deutsche Familien reale Kaufkraftverluste hinnehmen müssen, entfaltet dieselbe Leistung im Ausland oft eine deutlich höhere Wirkung. Das erzeugt Fehlanreize und untergräbt die Akzeptanz sozialstaatlicher Leistungen insgesamt.
Ein solidarischer Sozialstaat lebt vom Vertrauen der Bürger. Dieses Vertrauen wird verspielt, wenn Leistungen nicht nachvollziehbar, nicht überprüfbar und nicht an reale Lebensverhältnisse angepasst sind.