Sieg gegen den Verfassungsschutz – Gericht hat erhebliche Zweifel an VS-Einschätzung

Die jüngste gerichtliche Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Köln markiert einen politischen und juristischen Erfolg für die AfD. Erstmals wird nicht nur formal, sondern auch inhaltlich deutlich, dass zentrale Verdachtsmomente der Verfassungsschutzbehörden gegenüber der AfD einer sachlichen Überprüfung voraussichtlich nicht standhalten. Das Gericht stellt klar, dass wesentliche Begründungslinien der Behörde erhebliche Schwächen aufweisen und eine belastbare Tatsachengrundlage bislang nicht hinreichend erkennbar ist. Damit fällt der Kern jener Erzählung in sich zusammen, mit der der Verfassungsschutz politische Markierungen gesetzt und den öffentlichen Diskurs nachhaltig beeinflussen wollte.

Noch gravierender ist die demokratische Dimension. Wenn eine dem Innenministerium nachgeordnete Behörde, mit dem Nimbus „Schutz der Verfassung“, in den Parteienwettbewerb eingreift, wirkt das faktisch wie ein Regierungsinstrument gegen die Opposition. Genau dieses Muster wird durch das Urteil in aller Schärfe offengelegt. Der Verfassungsschutz hat sich damit nicht als neutraler Wächter, sondern als Akteur im politischen Feld präsentiert. Wir blicken zuversichtlich auf das Hauptsacheverfahren und erwarten auch dort die Bestätigung der Einschätzung durch das VG-Köln. 

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