Ab dem 16. März 2022 galt auch in Mecklenburg-Vorpommern die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Für Beschäftigte in Pflege und Gesundheitswesen war die sogenannte „freie Impfentscheidung“ damit faktisch erheblich eingeschränkt.
Das Sozialministerium MV erklärte damals wörtlich:
„Um eine Eintragung und Weiterverbreitung des Virus […] zu vermeiden, ist es unerlässlich, dass das dort tätige Personal vollständig geimpft ist.“
Wer den geforderten Nachweis nicht erbrachte, musste mit einem Betretungs- oder Tätigkeitsverbot rechnen.
Und genau deshalb muss heute gefragt werden: Wie belastbar war die Behauptung eines solchen Fremdschutzes zu diesem Zeitpunkt tatsächlich? Rechtfertigte die damalige Datenlage wirklich derart massive Eingriffe in die Berufsausübung?
Menschen, die während der Pandemie Kranke gepflegt und das Gesundheitssystem am Laufen gehalten hatten, wurden plötzlich aufgrund ihres Impfstatus unter erheblichen beruflichen Druck gesetzt.
Das darf nicht einfach abgehakt werden. Wer solche Eingriffe politisch mitgetragen und gerechtfertigt hat, muss sich auch heute den Fragen nach Verhältnismäßigkeit, Datengrundlage und Verantwortung stellen.
Corona braucht Aufarbeitung statt Verdrängung!
(Bildquelle: IMAGO/ BildFunkMV)